(kurz „AGB“) der Alpbacher Bergbahn GmbH & Co. KG (kurz „Gesellschaft“) für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Dritten (kurz „Vertragspartner“)
1. Geltungsbereich der AGB
- 1.1. Die Gesellschaft schließt Verträge mit ihren Vertragspartnern – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt eine solche Zusendung von Bedingungen des Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus entspringende Rechtswirkungen. Die AGB bleiben auch bei allfälliger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.
- 1.2. Jegliche Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung der AGB oder von Verträgen zwischen der Gesellschaft und Vertragspartnern bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch vom Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- 1.3. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Gesellschaft zurechenbare Personen nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen AGB oder sonstigen Erklärungen der Gesellschaft abgehen.
- 1.4. Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von der Gesellschaft firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss / Preisgestaltung / Stellvertretung
- 2.1. Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Vertragspartners hierzu für die Gesellschaft abänderbar oder widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind ebenfalls unverbindlich.
- 2.2. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von der Gesellschaft durch diese übernommen oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann die Gesellschaft jenes Entgelt geltend machen, das ihrer aktuell gültigen Preisliste oder ihrem üblichen Entgelt entspricht.
- 2.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Gesellschaft selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner
3. Entgelt und Gültigkeit der Skipässe / Fahrausweise
- 3.1. Skipässe / Fahrausweise (im Folgenden beide kurz „Fahrausweise“) sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzone vorgezeigt werden.
- 3.2. Fahrausweise, welche bis zu 15 Tage gelten, gelten – soferne es sich nicht um ein spezielles Angebot mit abweichender Gültigkeitsdauer handelt – an aufeinander folgenden Tagen; eine Unterbrechung der Gültigkeit für ein oder mehrere Tage ist nicht möglich.
- 3.3. Soferne Fahrausweise über mehrere Tage gültig sind und es während der Gültigkeit zu einem Wechsel der Saison (Spar-, Vorteils-, Hauptsaison) kommt, wird hierfür ein Mischpreis verrechnet.
- 3.4. Die Depot-Gebühr für die KeyCard beträgt € 2,00. Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden KeyCards erfolgt an den Kassen und Automaten. Für KeyCards, welche aus Vorsaisonen stammen, besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Rückzahlung der Depot-Gebühr.
- 3.5. Eine Fehlfunktion eines Fahrausweises ist umgehend an der nächstgelegenen Kasse zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.
4. Rückvergütung
- 4.1. Bei Unfall oder Krankheit des Vertragspartners steht diesem kein Anspruch – aus welchem Rechtsgrund auch immer – auf Rückvergütung des Entgeltes für den Fahrausweis zu; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Voraussetzung für derartige Kulanzleistungen ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Fahrausweises des Verunfallten/Erkrankten an einer Talkassa sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes oder Krankenhauses.
- 4.2. Das Entgelt für Tageskarten ist keinesfalls rückvergütungsfähig.
- 4.3. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen bei einzelnen oder allen Anlag en, Sperrungen von Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten usw. begründen keinen Anspruch auf Rückvergütung.
5. Missbrauch von Fahrausweisen
- 5.1. Die missbräuchliche Verwendung sowie die unzulässige Weitergabe von Fahrausweisen führt zum entschädigungslosen Entzug sowie Zahlungspflicht einer Strafzahlung in Höhe von zumindest € 80,00. Die Gesellschaft behält sich auch das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
- 5.2. Soferne Leistungen der Gesellschaft ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch genommen werden, entsteht neben der Verpflichtung das entsprechende Beförderungsentgelt nachzuzahlen auch die Zahlungspflicht einer Strafzahlung in Höhe von zumindest € 80,00. Die Gesellschaft behält sich auch das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
- 5.3. Bei ermäßigten Fahrausweisen (Kinder, Jugendliche) ist immer ein Altersnachweis vorzuweisen bzw. mitzuführen; mangels solchen behält sich die Gesellschaft vor, die Differenz zwischen ermäßigtem und normalem Beförderungsentgelt in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
6. Verlust oder Umtausch
- 6.1. Verlorene Fahrausweise können, dies grundsätzlich unabhängig von ihrer Gültigkeitsdauer, nicht ersetzt werden.
- 6.2. Der Verlust einer Saisonkarte oder eines Wahl-Skipasses 8-aus-Saison ist umgehend bei einer der Kassen zu melden. Gegen Entrichtung einer Manipulationsgebühr kann die verlorene Karte gesperrt und eine neue ausgestellt werden.
- 6.3. Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer von bereits gebuchten oder gelösten Fahrausweisen, auch von Saisonkarten (Saisonkarte Ski Juwel Alpbachtal Wildschönau, Kitzbüheler Alpen AllStarCard, Super Ski Card, Snow Card Tirol), ist nicht möglich.
- 6.4. Soferne Fahrausweise und/oder Saisonkarten vergessen wurden oder nicht mitgeführt werden, ist eine entsprechende Tageskarte zu kaufen, wobei das Entgelt hierfür nicht rückerstattet wird.
- 6.5. In begründeten Fällen (Berichtigungen, spez. Transaktionen, etc.) wird eine Manipulationsgebühr in der Höhe von € 15,00 verrechnet.
7. Leistung und Verzug
- 7.1. Erfüllungsort für alle von der Gesellschaft und ihren Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist A-6236 Alpbach / Österreich.
- 7.2. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen bei einzelnen oder allen Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten etc. verlängert nicht die Leistungszeit und berechtigt den Vertragspartner nicht, Ansprüche gegen die Gesellschaft, aus welchem Rechtsgrund auch immer, geltend zu machen.
- 7.3. Soweit rechtlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche – dies jedenfalls jedoch im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten der Gesellschaft ausgeschlossen.
- 7.4. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen und steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.
- 7.5. Es kann aus meteorologischen und betrieblichen Gründen sowie in Abhängigkeit von der Auslastung ein eingeschränktes Lift- und Pistenangebot angeboten werden.
8. Schadenersatz und Haftung
- 8.1. Im Falle des Schadenersatzes haftet die Gesellschaft nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner.
- 8.2. Soferne die Gesellschaft – aus welchem Rechtsgrund auch immer – aufgrund einer Haftung in Anspruch genommen wird, ist die Haftsumme mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung begrenzt.
- 8.3. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer oder Vertragspartner durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen steht der Gesellschaft das Recht zu, den betroffenen Vertragspartner von der Beförderung auszuschließen.
9. Pflichten des Vertragspartners
- 9.1. Die an allen Talstationen aushängenden Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für das Verhalten im Bahnbereich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Beförderungsbedingung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat haftungsrechtliche Folgen.
- 9.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die FIS-Regeln einzuhalten.
10. Kauf von Gutscheinen und Tickets im Online-Shop / Ticketshop
- 10.1. Zum Einkauf im Online-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.
- 10.2. Die Onlinebestellung stellt ein verbindliches Kaufangebot des Vertragspartners dar, welches von der Gesellschaft durch eine Auftragsbestätigung per E -Mail angenommen werden kann.
- 10.3. Die Annahme spezieller Saisonkarten-Angebote, wie Familien-Bonus, Invalide, etc. ist im Online-Shop nicht möglich.
- 10.4. Die Gutscheine und Tickets, welche im Online-Shop gekauft werden, erlangen erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufentgeltes Gültigkeit. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Gutscheine oder Tickets in Fällen des Missbrauchs im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren.
- 10.5. Im Online-Shop kann mittels SEPA-Lastschriftmandat oder per Kreditkarte (Master oder Visa Card) bezahlt werden. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird diese sofort mit dem Verwendungszweck „Alpbacher Bergbahn GmbH & Co. KG“ belastet.
- 10.6. Saisonkarten sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar.
- 10.7. Gutscheine können direkt ausgedruckt werden und werden zusätzlich per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse versandt, soferne als Versandart: „Download“ und „Sofortversand per E-Mail“ gewählt wird. Hiefür fällt keine Bestellgebühr an.
- 10.8. Soferne für Gutscheine und/oder Fahrausweise als Versandart: „Postversand“ gewählt wird, werden die Gutscheine und/oder Fahrausweise versandkostenfrei auf dem Postweg zur Versendung gebracht; Die Zustellung per Post dauert ca. 1 Woche, wobei für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg keine Haftung übernommen wird.
- 10.9. Nach Kauf und Registrierung eines Skipasses im Online -Shop ist dieser beim Erstkauf, sohin wenn noch kein Datenträger (KeyCard) vorhanden ist, vom Vertragspartner gegen Vorlage der Buchungsbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises an den Verkaufsstellen der Alpbacher Bergbahn bzw. der Bergbahnen Wildschönau abzuholen. Die KeyCard-Depotgebühr beträgt € 2,00 und ist nicht im Kartenpreis inkludiert.
- 10.10. Die Gutscheine können für die Leistungsangebote der Gesellschaft eingelöst werden; eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Die Einlösung der Gutscheine kann ausschließlich bei den Kassen der Gesellschaft erfolgen.
- 10.11. Die Gutscheine werden mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt; selbst wenn mehrere Ausdrucke des Gutscheins existieren, ist nur der als erste Eingelöste gültig; werden weitere Exemplare mit dem gleichen Code versucht einzulösen, stellt dies eine Straftat dar und wird eine Strafanzeige vorbehalten.
- 10.12. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.
- 10.13. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird kein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall bleibt der Restwert gemäß dem aktuellen Guthaben des Barcodes am Gutschein bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.
- 10.14. Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum.
- 10.15. Das Entgelt für Wertgutscheine enthält keine Umsatzsteuer. Die Ausstellung einer Rechnung gemäß UStG kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
- 10.16. Die zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, Werbeinformationen der Gesellschaft zu erhalten.
- 10.17. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und gefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Vertragspartner, haftet dieser für alle der Gesellschaft daraus entstehenden Kosten und Schäden.
- 10.18. Der Wert des Gutscheins richtet sich nach dem für den Gutschein bezahlten Betrag. Soferne auf dem Gutschein seitens des Vertragspartners eine Widmung vorgenommen wurde, ist dies nicht verbindlich.
- 10.19. Widerrufsrecht für Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat das Recht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
- an dem der Verbraucher oder ein vom diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- ODER (im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, welche in einem einheitlichen Auftrag bestellt wurden und die getrennt geliefert werden) an dem der Verbraucher oder ein vom diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
- ODER (im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) an dem der Verbraucher oder ein vom diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Bei fristgerechter Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Verbraucher an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Maßgeblich für die Ausübung des Rücktrittrechts ist das Datum, an welchem die Rücktrittserklärung oder die Ware an die Gesellschaft abgesendet wurde.
Das Widerrufsrecht ist auszuüben an:
Alpbacher Bergbahn GmbH & Co. KG
Alpbach HNr. 311
6236 Alpbach / Österreich
Telefon: +43 5336 5233
Telefax: +43 5336 5233-24
E-Mail: info@alpbacher-bergbahnen.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Hierfür kann das beigeführte Muster- Widerrufsformular verwendet werden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Weiters steht beim Kauf von Saisonkarten oder Skipässen, welche für einen fixierten Zeitraum gekauft werden, kein Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu.
Folgen des Widerrufs:
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat die Gesellschaft alle Zahlungen, die die Gesellschaft vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Gesellschaft eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gesellschaft dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Gesellschaft kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufs-Musterformular:
Widerrufs-Musterformular für Verbraucher
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Alpbacher Bergbahn GmbH & Co. KG, Alpbach HNr. 311, 6236 Alpbach, Österreich. Telefon: +43 5336 5233, Telefax: +43 5336 5233-24, E-Mail: info@alpbacher-bergbahnen.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
- 11.1. Für alle zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes vereinbart.
- 11.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertragspartner wird das für A-6240 Rattenberg jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Gesellschaft kann jedoch den Vertragspartner auch an einem anderen in - oder ausländischen Gerichtsstand belangen.
12. Datenschutz und Datenverarbeitung
- 12.1. Soweit personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, werden diese zur Bearbeitung von Anfragen und/oder Buchungen, für die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie für administrative Zwecke verwendet.
- 12.2. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und soweit erforderlich, verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt.
- 12.3. Personenbezogene Daten werden weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies für die geschäftliche Abwicklung notwendig ist oder zuvor eingewilligt wurde; eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Auch kann es notwendig sein, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Rechtsvorgänge, persönliche Daten offengelegt werden müssen.
- 12.4. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle. Ort und Anzahl der Zutritte werden ausschließlich zu Verrechnungszwecken, und sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, gespeichert.
- 12.5. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
- 12.6. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.
13. Sonstige Bestimmungen
- 13.1. Sollten Bestimmungen der getroffenen Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt oder nach dem Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn der Punkt bedacht worden wäre.
- 13.2. Die Gesellschaft kann ihre Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte übertragen; eine Übertragung durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
- 13.3. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Irrtums wird ausgeschlossen.
- 13.4. Soferne der Vertragspartner bei der Gesellschaft eine Snow Card Tirol, eine Bike Card Tirol, eine Kitzbüheler Alpen AllStarCard oder eine Salzburg Super Ski Card erwirbt, gelten die jeweils für die jeweilige Karte geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welcheauf der jeweiligen Homepage abrufbar sind, zusätzlich.
Fassung vom 23.09.2019
AGBs als PDF Download
Fassung vom 23. September 2019